Regionale Fotobank

Unsere Region. Eure Fotografen.

Lizenz

Urhebervermerk

  1. Unter Hinweis auf § 13 UrhG ist bei jeder Verwendung Urhebervermerk anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial bestehen kann. Sammelbildhinweise reichen in diesem Sinne nur aus, soweit sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Lizenzmaterial vornehmen lässt.
  2. Mögliche Kennzeichnung ist regionale-fotobank/Urheber.

 

Kündigungs- / Widerrufsrecht

  1. Eingeräumte Lizenzen können von Fotobank-Betreiber fristlos gekündigt werden, sofern der Lizenznehmer gegen diese AGB und / oder sonstige gegenüber Verkaufsplattform-Betreiber bestehende vertragliche Bestimmungen verstößt, Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellt oder aufgrund der jeweiligen Nutzung bereits aufgrund einer Urheberrechtsverletzung in Anspruch genommen wurde. In diesem Fall hat der Lizenznehmer unverzüglich die Verwendung des Lizenzmaterials einzustellen.

 

Unberechtigte Vervielfältigung bzw. Weitergabe

  1. Die Weitergabe des Lizenzmaterials oder die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet.
  2. Die Web- / Werbeagenturen und alle kreativ schaffenden natürlichen und juristischen Personen dürfen die Bilder für eigene Zwecke lizensieren. Lizensierung für einen Kunden ist nicht gestattet. Jeder Kunde soll die Bilder über das eigene Konto lizensieren.
  3. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Fotobank-Betreiber.
  4. Ist der Lizenznehmer eine private Person, so hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
  5. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den Verkaufsplattform-Betreiber: approbe GmbH, Talstraße 14, 89584 Ehingen, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail info@approbe.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Lizenztyp RF (Royalty Free)

  1. Normale Lizenz
    a) Die normale Lizenz, erteilt durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer, umfasst die unbefristete Nutzung unter Einhaltung der geltenden Bedingungen. Die Nutzung ist international gestattet, jedoch ist das Nutzungsrecht nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar.
    b) Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Werk zu Ausstellungs-, Dekorations-, Marketing- und Verkaufsförderungszwecken nutzen, vervielfältigen, verändern und archivieren. Das Nutzungsrecht bezieht sich auf sämtliche Medien, darunter Werbe- und Marketingmittel, interne und externe Präsentationen in Bereichen des eigenen Gewerbes, Internetseiten, mobile Apps, mobile Werbung und elektronische Veröffentlichungen.
    c) Das Nutzungsrecht umfasst nicht die Integration des lizenzierten Objekts in Gegenstände des Vertriebs. Dabei gelten folgende Ausnahmen: Das lizenzierte Objekt muss vorab derart verändert worden sein, dass es dem lizenzierten Original nicht mehr im Wesentlichen ähnelt und daher als eigens kreiertes Werk definiert ist, oder das lizenzierte Objekt hat keinen Wertanteil an dem zu verbreitenden oder verkaufenden Gegenstand beziehungsweise wertet diesen nicht auf.
    d) Die Nutzung des lizenzierten Objekts in Kombination mit einer Pressemitteilung oder vergleichbaren Publikation ist im Hinblick auf die Darstellung, Verwendung, Verbreitung und Vervielfältigung ausgeschlossen.
    e) Die digitale Integration in eine Vorlage wie ein Webdesigntheme oder -template beziehungsweise eine beliebige Designvorlage oder eine Vorlagen-Applikation ist ebenfalls ausgeschlossen.
  2. Erweiterte Lizenz
    a) Die erweiterte Lizenz, erteilt durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer, umfasst grundsätzlich die Rechte einer normalen Lizenz und versteht sich unter Einhaltung der geltenden Bedingungen.
    b) Folgende Einschränkungen der normalen Lizenz gelten für die erweiterte Lizenz nicht: Der Lizenznehmer ist berechtigt, das lizenzierte Objekt in Gegenstände des Vertriebs zu integrieren, es in Pressemitteilungen und vergleichbaren Publikationen zu verwenden sowie in digitalen Vorlagen zu nutzen.
    c) Das erweiterte Nutzungsrecht erstreckt sich auf Waren und Dienstleistungen, die für den Vertrieb bestimmt sind. Dazu zählen Handelsgüter und Werbemittel wie Plakate, Prospekte, Karten, T-Shirts, Caps, Tassen, Schlüsselanhänger und weitere Produkte.
    d) Weiterhin erstreckt sich das Nutzungsrecht auf digitale Medien, die verkauft oder verbreitet werden, darunter elektronische Vorlagen, Website-Themes und -Templates, Designvorlagen und Vorlagen-Applikationen.
    e) Ebenso darf der Lizenznehmer das lizenzierte Objekt in Pressemitteilungen verwenden und mit diesen verbreiten. Dieses Recht umfasst die Übermittlung, Verbreitung und Veröffentlichung des lizenzierten Objekts als Datei, sofern dies ausdrücklich in Kombination mit der Pressemitteilung geschieht. Die Übertragung und Verbreitung des lizenzierten Objekts als Datei davon unabhängig ist nicht gestattet.
  3. Exklusive-Buyout-Lizenz
    a) Die Exklusive-Buyout-Lizenz, erteilt durch den Lizenzgeber an den Lizenznehmer, umfasst unter Einhaltung der geltenden Bedingungen sämtliche Rechte der erweiterten Lizenz, wobei die Einschränkungen der normalen Lizenz und der erweiterten Lizenz wie folgt aufgehoben sind:
    b) Der Lizenznehmer erwirb zur, international gültig, das Recht an der ausschließlichen unbefristeten Nutzung des lizenzierten Objekts inklusive des Rechts der Übertragung und der Unterlizenzierung.
    c) Der Lizenznehmer darf das lizenzierte Objekt nach freiem Ermessen verwenden, vervielfältigen, verändern und archivieren.
    d) Das Nutzungsrecht erstreckt sich auf die Integration in digitale Medien und Printmedien zu Ausstellungs-, Dekorations-, Marketing- und Verkaufsförderungszwecken.
    e) Zusätzlich ist die Verwendung des lizenzierten Objekts im Zusammenhang mit Gegenständen des Vertriebs und der Verbreitung gestattet, darunter Handelswaren, Dienstleistung und virtuelle Güter wie digitale Vorlagen, die weiterverkauft werden.

 

Allgemeine Einschränkungen

  1. Der Lizenzgeber überträgt die Rechte am Objekt gemäß der erworbenen Lizenz an den Lizenznehmer.
  2. Von allen Lizenzen unberührt bleiben juristische Bestimmungen insbesondere das Urheberrechtsgesetz betreffend. Der Lizenznehmer darf in keiner Weise den Eindruck erwecken, es handele sich bei dem lizenzierten Objekt um sein geistiges Eigentum, oder sich als Urheber ausgeben.
  3. Er darf weiterhin das lizenzierte Objekt nicht derart als Datei zur Verfügung stellen, dass Dritte zur eigenständigen Nutzung darauf Zugriff haben. Durch die entsprechend der Lizenz bestimmungsgemäße Nutzung dürfen weder Urheberrechte noch geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte juristischer und natürlicher Personen verletzt werden.
  4. Das lizenzierte Objekt darf keinesfalls zum Bestandteil einer Marke werden.
  5. Es ist nicht gestattet, das lizenzierte Objekt in beliebiger Weise thematisch derart zu verwenden, dass es durch eine juristische oder natürliche Person konkret als anstößig, unmoralisch, provokativ oder unschmeichelhaft empfunden werden kann.
  6. Bei der Verwendung in sozialen Medien sowie auf virtuellen Verkaufsplattformen oder Internetseiten von jeglichen Drittanbietern sind die dort geltenden Bestimmungen zu berücksichtigen. Je nach Nutzungsbedingungen darf das lizenzierte Objekt dort nicht verwendet werden, sofern die mit der Lizenz erworbenen Rechte überschritten werden können.
  7. Bei redaktioneller Nutzung ist die begleitende Namensnennung oder Zuschreibung der Verantwortlichkeit erforderlich.

 

 
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